Leaders Media GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ann-Christine Baltrusch und Herrn Robert Heineke,
Steinhöft 11,
20459 Hamburg
(nachfolgend: „Leaders Media GmbH“)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Leaders Media GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns unserer individuellen Angebote. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Leaders Media GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Leaders Media GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Leaders Media GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Leaders Media GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Kaufleute (HGB) sowie an Freiberufler.
§ 2 Leistungen von Leaders Media GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Leaders Media GmbH erbringt für den Kunden webbasierte Beratungsdienstleistungen, dies insbesondere in Bezug auf die Bereiche Marketing und Vertrieb über die Plattform LinkedIn. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Leaders Media GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks / Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Leaders Media GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Leaders Media GmbH unberührt.
(3) In Bezug auf die von Leaders Media GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Leaders Media GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, ohne Nennung von Gründen einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist Leaders Media GmbH nicht verantwortlich.
(5) Sofern zwischen Leaders Media GmbH und dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Beratung sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Leaders Media GmbH stammen.
(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Leaders Media GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc.) stets zu gewährleisten.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Der Vertragsschluss zwischen Leaders Media GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, in Text- oder in Schriftform erfolgen.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Leaders Media GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Leaders Media GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Leaders Media GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Leaders Media GmbH ist anders lautend. Eine Leaders Media GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Leaders Media GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(4) Leaders Media GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Leaders Media GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Leaders Media GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Leaders Media GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Leaders Media GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Leaders Media GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen Leaders Media GmbH in Verzug, ist Leaders Media GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Leaders Media GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 7 Erfüllung
(1) Leaders Media GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Leaders Media GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Leaders Media GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Leaders Media GmbH unberührt.
§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Vertragspartners gegenüber Leaders Media GmbH zu gewährleisten. Leaders Media GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über Leaders Media GmbH und deren Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Leaders Media GmbH stets respektvoll mit anderen Teilnehmern / Kunden und Mitarbeitern von Leaders Media GmbH umzugehen. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen ist Leaders Media GmbH nach einmaliger Vorwarnung berechtigt, den Zugang des Kunden zu Programm- und Trainingsinhalten von Leaders Media GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an Seminaren von Leaders Media GmbH auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Leaders Media GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 9 Unzulässiges Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt den von Leaders Media GmbH erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten von Leaders Media GmbH an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Leaders Media GmbH hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.
(2) Leaders Media GmbH ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von Leaders Media GmbH verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist Leaders Media GmbH, den Account des Kunden zu Systemen von Leaders Media GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Leaders Media GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche Leaders Media GmbH zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.
§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen
(1) Während der Trainings und Live Calls von Leaders Media GmbH geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.
(2) Leaders Media GmbH ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Leaders Media GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 11 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen
(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von Leaders Media GmbH und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von Leaders Media GmbH zur Verfügung gestellten Trainingsstrukturen.
(2) Leaders Media GmbH berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von Leaders Media GmbH nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Leaders Media GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Leaders Media GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Leaders Media GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Leaders Media GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 13 Haftung
(1) Leaders Media GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Leaders Media GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Leaders Media GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Leaders Media GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Leaders Media GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Leaders Media GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Leaders Media GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Leaders Media GmbH (derzeit Hamburg).
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Leaders Media GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
AGB Stand: 21.08.2023 © - Vervielfältigung verboten